Informationen gemäß
§ 5 Telemediengesetz (TMG), Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
und Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Inhaltlich verantwortlich:
Rechtsanwältin dr. Ágnes Kata Mercz (ELTE, Budapest, Ungarn)
Karl-Blum-Allee 123
65929 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 2649 3843
Telefax: +49 69 2691 3117
E-Mail: info@ra-mercz.de
Berufsaufsicht:
Frau Rechtsanwältin Mercz ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen.
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 170098-01
Fax: +49 69 170098-50
E-Mail: info@rak-ffm.de
Internet: www.rak-ffm.de
Geltung besonderer berufsrechtlicher Vorschriften:
Diese und weitere Normen finden sich in der jeweils aktuellen Fassung auf der Seite "Berufsrecht" der Bundesrechtsanwaltskammer.
Außergerichtliche Streitschlichtung zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern:
Verträge zwischen einem Rechtsanwalt als Unternehmer und einem Verbraucher, nicht zuletzt jene, die über die anwaltliche Internetseite oder auf einem anderen elektronischen Weg abgeschlossen werden, sind Verbraucherverträge. Bei Streitigkeiten aus einem solchen Verbrauchervertrag kann der Verbraucher außergerichtliche Schlichtungsstellen und insbesondere Online-Streitbeilegungsplattformen (sog. "OS-Plattform") nutzen.
Hierzu bestehen verschiedene Möglichkeiten:
Informationen hierzu finden sich auf der Seite der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
Daneben bietet die Europäische Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung für Online-Dienstleistungsverträge. Ein solcher Vertrag liegt vor, wenn ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und dem Anwalt über dessen Internetseite oder auf einem anderen elektronischen Weg abgeschlossen wurde.
Berufshaftpflichtversicherung:
Die Berufsschadenshaftpflichtversicherung besteht bei
R+V Allgemeine Versicherung AG
Voltastraße 84
60486 Frankfurt a. M.
Nach dem Gesetz beträgt die Versicherungssumme mindestens 250.000 EUR je Versicherungsfall. Die Höchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden beträgt mindestens das Vierfache der Mindestversicherungssumme, § 51 Abs. 4 BRAO.
Externe Links:
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